AvantGuard – Sicherheit & Service

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A-Z AvantGuard Service & Security GmbH · Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Sicherheits- und Dienstleistungen (insb. Objektschutz, Revierdienst, Veranstaltungsschutz, Baustellenbewachung) zwischen der A-Z AvantGuard Service & Security GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“). (2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungsausführung

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen zur Wahrung von Sicherheit und Ordnung gemäß § 34a GewO sowie den Bestimmungen der Bewachungsverordnung (BewV). Die genaue Leistungsbeschreibung, Einsatzzeiten und der Einsatzort ergeben sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag bzw. dem angenommenen Angebot. (2) Die Ausführung der Leistung erfolgt durch qualifiziertes, den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Personal. Die Auswahl des Personals und das Weisungsrecht liegen allein beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zuverlässige Subunternehmer einzusetzen.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Pläne, Schlüssel und Zugangsberechtigungen rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (2) Der Auftraggeber sorgt für angemessene, sichere und den Arbeitsschutzrichtlinien entsprechende Arbeitsbedingungen für das Sicherheitspersonal am Einsatzort (z.B. Beleuchtung, Witterungsschutz, sanitäre Anlagen).

§ 4 Vergütung, Zuschläge & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach den vertraglich vereinbarten Stundensätzen oder Pauschalen. Sofern nicht ausdrücklich als Mischpreis deklariert, verstehen sich angegebene Preise exklusive gesetzlicher tariflicher Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschläge des Bundeslandes Baden-Württemberg. (2) Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der Frist gerät der Auftraggeber automatisch in Zahlungsverzug.

§ 5 Haftung & Versicherungsschutz

(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Haftung bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 34a GewO i.V.m. § 6 BewV unterhält der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung mit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.

§ 6 Vertragslaufzeit & Kündigung

(1) Sofern im Hauptvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. (2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit mehr als zwei Monatsrechnungen in Verzug ist oder seine Mitwirkungspflichten grob verletzt.

§ 7 Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages und für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Beendigung des Vertrages keine Mitarbeiter des Auftragnehmers direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu beschäftigen. Bei Verstoß gilt eine angemessene, vom Auftragnehmer festzusetzende Vertragsstrafe als vereinbart.

§ 8 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand & Schriftform

(1) Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. (2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers (Stuttgart). (3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

USt-IdNr.: DE313906390